Jeder Mensch sollte sich überlegen, wie bei Unfall, Erkrankung oder Behinderung die persönliche Vertretung gewährleistet werden soll.
Die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten haben alle gemeinsam, dass der eigene Entscheidungsspielraum möglichst groß bleibt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einen Menschen, dem Sie voll vertrauen, beauftragen, in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen für Sie tätig zu werden.
Teil einer Vorsorgevollmacht kann auch eine Patientenverfügung sein. Dies ist auch sinnvoll für den Fall, dass Sie ihre Wünsche bzgl. einer Behandlung oder Nichtbehandlung nicht mehr äußern können. Dann tritt ihr Bevollmächtigter an ihre Stelle und nimmt ihre Interessen für Sie war und setzt sie durch.
Ebenso können Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung kombinieren.
In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer als gesetzlicher Betreuer für Sie einegsetzt werden soll, fürd en Fall, dass eine Betreuung für Sie notwendig wird.
Sie wünschen sich eine Informationsveranstaltung in ihrer Gemeinde, Instititution oder Gruppe? Dann rufen Sie uns an!
Hier eine Auswahl an Broschüren
vom Bundesministerum der Justiz
Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zu Vorsorgevollmachten
Broschüre zur Patientenverfügung
Betreuungsverfügung (Formular)
Kontakt
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