Diakonisches Werk Leverkusen

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Informationen für Finanzcoaches

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Schuldnerberatungsstellen im Umland von Leverkusen


Rheinisch-Bergischer-Kreis
Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Odenthal, Rösrath

Telefon: 02202 93737-27

Di.        9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi.       9 - 12 Uhr
Do.       9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr

Termine für Beratungen in Burscheid und Overath bitte auch unter der o.g.
Telefonnummer vereinbaren.

Anschrift:
Schuldnerberatung Rheinberg
Paffrather Str. 7 - 9
51469 Bergisch Gladbach

Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Stadt Langenfeld

Stadt Langenfeld Rhld.
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Zusätzlich werden donnerstags von 14 - 16 Uhr telefonische Kurzberatungen angeboten.

Ansprechpartner:

Frau Sabine Steingass       02173 794-2120
Frau Cordula Mauracher  02173 794-2121
Herr Rene Jungen             02173 794-2120

 

Stadt Monheim

Schuldnerberatung des beratungsCentrum e.V.
Tel.: 02173 20420-00

Mo., Di. u. Do           9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi.                            9 - 12 Uhr
Fr.                            10 - 14 Uhr

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Zusätzlich werden donnerstags von 14 - 16 Uhr telefonische Kurzberatungen angeboten.
Angebot für BürgerInnen der Stadt Monheim, sowie Empfänger ALG 1 bzw. 2 aus dem Kreis Mettmann.

 

Stadt Leichlingen

Stadt Leichlingen -Sozialamt-
Frau Irene Bott
Büscher Hof  1
42799  Leichlingen

Tel.: 02175 992-171
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.


Hilfe für Bank- und Versicherungskunden

Banken und Sparkassen Zuständigkeit Verbindlich Dauer  ca. Kontaktadressen
Ombudsmann Bankenverband Privatbanken < 5000 € 6 Monate www.bankenombudsmann.de
Tel: 030 1663-3166
Schlichtung des Dt. Sparkassen u. Giroverbands Privat- und Geschäfts- kunden der bay. Spar- kassen, Landesbank Berlin, Berliner Spk., Hamburger Spk., Spk. Bremen,  Spk. Bremerhaven nein 6 Wochen www.sparkasse.de
Tel: 030 202251510
Ombudsmann genossenschaftliche Banken Privat- und Gewerbekunden nein 3 Monate www.bvr.de
Schlichtung der Landesbausparkassen Privatkunden nein k.A. www.lbs.de
Tel: 0800 5891250
Ombudsleute priv. Bausparkassen Privatkunden < 5000€ 6 Monate www.bausparkassen.de
         
Versicherungsbranche        
Ombudsmann für Versicherungen Alle Sach- u. Lebensvers. von Privatkunden bis max. 100.000 € < 10.000 € 4 Monate www.versicherungsombudsmann.de Tel: 0800 3696000
         
Staatliche Stellen        
Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht Beschwerden jeglicher  Art aus der Versicherungs u. Finanzbranche nein k.A. www.bafin.de
Tel: 0228 29970299


 

 



Informationen zur RIESTER-Rente

Welche Riester-Produkte gibt es derzeit?

Klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen sowie Fonds- oder Banksparpläne.
Seit 2008 wird auch der Kauf, Bau, die Modernisierung oder Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie gefördert (sog. Wohn-Riester).


Ist die Riester-Rente eine sichere Anlage?

Alle Riester-Produkte bieten eine Kapitalgarantie; d.h. sie garantieren zu Beginn der Rente mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge sowie der Förderzulagen.
Zusätzlicher Vorteil: Staatliche Zugriffe auf Riester-Verträge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind nach derzeitiger Rechtslage ausgeschlossen.

 
Wer kann Riester-Förderung erhalten?

Grundsätzlich alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Empfänger von Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld I und II, Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente, nicht erwerbsmäßigtätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflicht-versichert waren, Kindererziehende (wenn sie die Kindererziehungszeiten beantragt haben), sowie Beamte, Richter und Soldaten.

 
Wie fördert der Staat die Riester-Verträge?

Durch Zulagen und Steuervorteile.

 
Welche Zulagen gibt es?

Grund- und Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt maximal 154 Euro p.a.
Die Kinderzulage beträgt 185 Euro p.a. für Kinder die vor 2008 geboren wurden.
Für Kinder die später geboren wurden, werden 300 Euro p.a. gezahlt.
Wer bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Um die kompletten Zulagen zu erhalten, müssen vier Prozent des im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (max. 2.100 Euro) eingezahlt werden; staatliche Zulagen eingerechnet. Der Mindesteigenbetrag pro Jahr beträgt 60 Euro.

 
Welche Steuervorteile bringt die Riester-Rente?

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten:
Zulagen und Sonderausgabenabzug bei der Lohn-/Einkommensteuererklärung.
Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für den Sparer die günstigere darstellt.

 
Gesetzliche Bedingungen und Einschränkungen

Die Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine bis zu 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist zulagenunschädlich möglich.
Die anfängliche Teilauszahlung und laufende Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig.
Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen bei schädlicher Verwendung (z.B. Kündigung des Riester-Vertrages, Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn) zurückgezahlt werden.
Ein Riestervertrag kann nicht verpfändet oder abgetreten werden.